Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) der Werthinger GbR Inhaber Jens Antes (im Folgenden "Werthinger" genannt) für die Nutzung der Website werthinger.de (im Folgenden "Werthinger-Website" genannt).
§ 1 Leistungsbeschreibung
(1) Die Werthinger-Website ist ein Marktplatz, auf dem Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen Jagd- und Sportwaffen und Outdoor von volljährigen natürlichen Personen, von juristischen Personen und Personengesellschaften, die als Mitglied angemeldet sind, angeboten und erworben werden können, sofern deren Angebot und Erwerb nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Die über die Werthinger-Website geschlossenen Verträge kommen ausschließlich zwischen den Mitgliedern dieses Marktplatzes zustande. Auch die Erfüllung dieser Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Mitgliedern. Werthinger selbst wird nicht Vertragspartner.
(2) Die Werthinger-Website bietet Mitgliedern die technische Möglichkeit, in dem von Werthinger zur Verfügung gestellten Rahmen, die Werthinger-Website zu nutzen, um selbst Inhalte zu veröffentlichen. Die auf der Werthinger-Website von Mitgliedern veröffentlichten Inhalte stellen nicht die Meinung von Werthinger dar.
(3) Die auf der Werthinger-Website von Mitgliedern veröffentlichten Angebote und Inhalte werden von Werthinger grundsätzlich nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.
§ 2 Anmeldung
(1) Voraussetzung für die Nutzung der Werthinger-Website als Marktplatz ist die Anmeldung als Mitglied. Mit der Anmeldung kommt zwischen Werthinger und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der Werthinger-Website (im Folgenden "Nutzungsvertrag" genannt) zustande.
(2) Anmelden dürfen sich nur volljährige und geschäftsfähige natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften. Die von Werthinger bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die von Werthinger bei der Anmeldung angeforderten Unterlagen sind an Werthinger per e-mail oder per Telefax oder per Post binnen einer Woche ab der Anmeldung zu übermitteln.
(3) Der vom Mitglied bei der Anmeldung zu wählende Benutzername darf keine e-mail- oder Internetadresse sein, darf nicht gegen Rechte Dritter - insbesondere keine Namens- oder Markenrechte - verletzen und darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
(4) Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Wahl seines Passwortes darauf zu achten, dass es sich um ein sicheres Passwort handelt.
(5) Werthinger löscht Mitgliedskonten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen zwei Wochen nach Beginn der Anmeldung.
§ 3 Passwort
(1) Der Benutzername und das Passwort ermöglichen dem Mitglied die Nutzung der Werthinger-Website.
(2) Das Mitglied muss sein Passwort geheim halten und sicherstellen, dass Dritte keine Kenntnis vom Passwort erlangen können.
(3) Werthinger selbst kennt das vom Mitglied gewählte Passwort nicht und wird das Mitglied nie per Telefon, Telefax oder e-mail nach seinem Passwort fragen.
(4) Das Mitglied ist verpflichtet, Werthinger unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass das Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wird.
(5) Das Mitglied haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Mitgliedskontos vorgenommen werden. Hat das Mitglied den Missbrauch seines Mitgliedskontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet das Mitglied nicht.
§ 4 Nutzung
(1) Werthinger stellt den Mitgliedern die Werthinger-Website mit den in § 1 beschriebenen Funktionen zur Verfügung. Werthinger kann die Nutzung der Werthinger-Website oder einzelner Funktionen der Werthinger-Website an bestimmte Voraussetzungen knüpfen.
(2) Der Anspruch von Mitgliedern auf Nutzung der Werthinger-Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Werthinger beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist. In diesen Fällen werden Angebote, die während dieser Zeit, in der das Bieten und Kaufen nicht möglich ist, enden, nicht verlängert. Werthinger kündigt Wartungsarbeiten an.
(3) Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist das Mitglied verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto unverzüglich zu aktualisieren.
(4) Das Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.
(5) Jedes Mitglied hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass seine Angebote oder Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen.
(6) Für den Fall, dass konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Mitglied bei der Nutzung der Werthinger-Website gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die guten Sitten oder seine Pflichten aus dem Nutzungsvertrag mit Werthinger verletzt, kann Werthinger folgende Sofortmaßnahmen ergreifen:
- - Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten,
- - Einschränkung der Nutzung der Werthinger-Website,
- - Sperrung des Mitglieds.
Bei der Wahl einer solchen Maßnahme wird Werthinger die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.
Ein Mitglied, das gesperrt wurde, hat keinen Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedskontos und darf sich nicht erneut anmelden.
§ 5 Gebühren, Zahlungsweise
(1) Die Anmeldung als Mitglied ist kostenlos.
(2) Das Anbieten von Artikeln ist kostenlos. Für Zusatzoptionen bei der Ausgestaltung des Angebots (z. B. Artikel hervorheben, Listung als Top-Artikel) erhebt Werthinger Gebühren von dem anbietenden Mitglied.
(3) Kommt es über die Werthinger-Website zum Abschluss eines Vertrages mit einem anderen Mitglied, fällt zugunsten von Werthinger eine Provision an, die vom anbietenden Mitglied zu zahlen ist.
(4) Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie der Provision richtet sich nach der aktuellen Gebührenliste.
(5) Die Zahlung der Gebühren und der Provision erfolgt per Rechnung und Überweisung. Werthinger gibt dem Mitglied die Rechnung in Mein Werthinger im Abschnitt Buchhaltung bekannt. Die Rechnung gilt als zugegangen, wenn sie in Mein Werthinger im Abschnitt Buchhaltung zur Verfügung steht.
(6) Die einzelnen Gebühren und die Provision sind sofort zur Zahlung fällig. Zahlt das Mitglied nicht, kommt es ohne weitere Mahnung nach Ablauf von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Rechnung in Mein Werthinger im Abschnitt Buchhaltung in Verzug.
§ 6 Vertragsschluss unter Nutzung der Werthinger-Website
(1) Werthinger stellt seinen Mitgliedern als Verkaufsformate die Einzelauktion und den Sofortkauf zur Verfügung.
(2) Ein verbindliches Angebot liegt vor, wenn ein Mitglied auf der Werthinger-Website einen Artikel im Verkaufsformat Einzelauktion oder einen Artikel im Verkaufsformat Sofortkauf einstellt.
(3) Im Verkaufsformat Einzelauktion kommt der Vertrag zwischen dem anbietenden Mitglied und dem im Zeitpunkt des Ablaufs der Auktionsdauer höchstbietenden Mitglied zustande, sofern der Mindestpreis, welchen das anbietende Mitglied bei der Einstellung des Angebots angegeben hat, erreicht wurde.
(4) Im Verkaufsformat Sofortkauf kommt der Vertrag zwischen dem anbietenden Mitglied und dem annehmenden Mitglied zustande.
(5) Sowohl der im Verkaufsformat Einzelauktion zustande gekommene Preis als auch der im Verkaufsformat Sofortkauf angegebene Preis versteht sich als Preis inklusive eventuell anfallender Umsatzsteuer und weiterer Preisbestandteile und zuzüglich eventuell anfallender Liefer- und Versandkosten.
(6) Nach dem Zustandekommen eines Vertrages zwischen Mitgliedern auf der Werthinger-Website, teilt Werthinger diesen Mitgliedern die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.
(7) Für die Erfüllung des zustande gekommenen Vertrages haben die am Vertrag beteiligten Mitglieder selbst Sorge zu tragen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die Überlassung von Waffen oder Munition (§ 34 WaffG) hat das verkaufende Mitglied Sorge zu tragen.
§ 7 Bewertungen durch die Mitglieder untereinander
(1) Werthinger ermöglicht seinen Mitgliedern, dass diese sich nach einem über die Werthinger-Website zustande gekommenen Vertrag und dessen Abwicklung gegenseitig bewerten können.
(2) Im Falle der Abgabe einer Bewertung, ist das Mitglied verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die abgegebene Bewertung muss sachlich und auf den abgewickelten Vertrag bezogen sein. Sie darf nicht beleidigend sein.
(3) Die Bewertungen werden von Werthinger nicht überprüft.
§ 8 Kündigung
(1) Das Mitglied kann den Nutzungsvertrag mit Werthinger jederzeit kündigen. Die Kündigungserklärung kann per Post, per Telefax oder per e-mail an Werthinger gesandt werden.
(2) Werthinger kann den Nutzungsvertrag mit dem Mitglied mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
§ 9 Freistellung
Das Mitglied stellt Werthinger von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Mitglieder oder Dritte gegenüber Werhinger aufgrund der Verletzung ihrer Rechte durch von dem Mitglied in die Werthinger-Website eingestellte Angebote, Inhalte oder Bewertungen geltend machen. Das Mitglied übernimmt diesbezüglich die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Werthinger, insbesondere die Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Das Mitglied ist verpflichtet, Werthinger im Falle der Inanspruchnahme unverzüglich alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Überprüfung der Ansprüche erforderlich sind.
§ 10 Haftung
(1) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet Werthinger für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Werthinger im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn Werthinger durch leichte Fahrlässigkeit mit seiner Leistung in Verzug geraten ist, wenn seine Leistung unmöglich geworden ist oder wenn Werthinger eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung das Mitglied vertrauen darf.
(3) Für den Verlust von Daten haftet Werthinger bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von § 8 Absatz 2 nur, soweit das Mitglied seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(4) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.
§ 11 Änderung der AGB, Leistungsbeschreibung und Gebühren und Provision
(1) Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.
(2) Die Leistungsbeschreibung kann geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, das Mitglied hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen Werthinger zur Erbringung seiner Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
(3) Die vereinbarten Gebühren und die vereinbarte Provision kann zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen Werthinger zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind Gebühren- und Provisonserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist.
(4) Nach § 9 Absatz 1 bis 3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibung sowie Gebühren- und Provisionserhöhungen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per e-mail mitgeteilt. Dem Mitglied steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt das Mitglied innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht per e-mail, per Post oder per Telefax, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Das Mitglied wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
§ 12 Sonstige Bedingungen
Der Nutzungsvertrag einschließlich der AGB zwischen Werthinger und dem Mitglied unterliegt deutschem Recht.
Stand: April 2008